Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Angebote der humanistischen Jugendfeiern, Veranstaltungen, Ausflüge und Jugendreisen
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten in Bezug auf die vom Humanistischen Freidenkerbund Havelland e.V. (HFH), Karl- Thon-Str. 42, 14641 Nauen, angebotenen humanistischen Jugendfeiern, Veranstaltungen, Seminare/ Workshops, Ausflüge und Reisen. Mit der schriftlichen, verbindlichen Anmeldung wird die/der Minderjährige durch den/die Personensorgeberechtigte/n zur Jugendfeier des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e.V. und/oder zu Veranstaltungen und Aktivitäten unserer Jugend- und Kulturarbeit angemeldet.
Wir freuen uns, dass auf der Grundlage von Toleranz, Freiem Denken und humanistischer Grundwerte ein festlicher Abschied von der Kindheit und ein würdiger Höhepunkt der Familie im Prozess des Erwachsenwerdens mit uns gestaltet werden bzw. an unseren Aktivitäten teilgenommen wird.
2. Vertragspartner
Sofern aus den jeweiligen Vertragsbedingungen nichts anderes hervorgeht, wird der HFH Vertragspartner. Auf Seiten der Teilnehmenden kann Vertragspartner/in nur sein, wer geschäftsfähig im Sinne des BGB ist.
3. Anmeldung
Der Jugendfeier, Reise, den Ausflügen und Aktivitäten des HFH kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen angegeben sind. Die Anmeldung muss schriftlich auf dem entsprechenden Formular des HFH und rechtsverbindlich unterschrieben erfolgen. Mit der Anmeldung wird verbindlich der Abschluss eines Vertrages gewünscht.
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die konkrete Beschreibung, die AGB und die schriftliche verbindliche Anmeldung und Erklärung. Mit der Abgabe der verbindlichen Anmeldung und der dann folgenden Anmeldebestätigung des HFH entsteht der entsprechende Vertrag.
Bitte füllen Sie die im Jugendfeier-Portal enthaltene, verbindliche Anmeldung für die JugendFEIER 2025 aus.
Anmeldeschluss zur Humanistischen Jugendfeier und zu den Aktivitäten und Veranstaltungen jeweils bis zum Sommer ist der 30.11. des Vorjahres, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist. Eine schriftliche Anmeldebestätigung sowie den Ort und die genauen Termine der Feierstunde und der Stellprobe erhalten Sie per Email. Ein Anrecht auf einen bestimmten Feierstundentermin besteht nicht. Für die anderen Veranstaltungen und Aktivitäten erhält der Angemeldete eine separate Bestätigung.
4. Abmeldung, Rücktritt durch Anmeldende
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur Jugendfeier ist nur schriftlich möglich. Nur in den ersten 28 Tagen nach der Anmeldung ist der Rücktritt gebührenfrei. Danach wird die Anmeldegebühr von 50,00 €, die innerhalb von vier Wochen nach Abgabe Ihrer Anmeldung zu zahlen ist, grundsätzlich nicht mehr zurückerstattet; sie ist voll zu entrichten. Die Teilnahmegebühr von 60,00 € für die Jugendfeier 2025 ist bis zum 31.12. des Vorjahres zu entrichten.
Der Teilnehmende kann grundsätzlich von Veranstaltungsanmeldungen, Ausflügen und Reisen zurücktreten bzw. stornieren. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung/ Abmeldung (Posteingangsstempel). Tritt der Teilnehmende von seiner Anmeldung zurück, trägt der Abmeldende die entsprechenden Kosten; eine Rückerstattung von schon gezahlten Gebühren erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungs- oder Reisebeginn wird wenigstens eine Bearbeitungsgebühr von 17,00 € fällig.
5. Kündigung und Rücktritt durch den HFH
Wird eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der HFH berechtigt, die Veranstaltung, den Ausflug oder die Reise bis zu 7 Tagen vor Beginn abzusagen. Es erfolgt eine Kostenerstattung. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Sollten eine Absage, Kündigung oder Verschiebung durch „höhere Gewalt“, unvorhergesehene Ereignisse oder außergewöhnliche Situationen (Brand, Tod, starke Unwetter, behördliche Sperrungen, gesetzliche Untersagungen oder Verbote, Maßnahmen des Infektionsschutzes durch eine Pandemie oder Seuche usw.) erfolgen müssen, haftet der HFH nicht dafür. Eine Rückerstattungspflicht für den HFH besteht dann nicht.
Bei Absage der Feierstunde zur Jugendfeier erfolgt eine Erstattung von 50% der Teilnahmegebühr.
6. Haftung
Der HFH haftet nicht für die Angaben, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies betrifft vor allem die Bus- und Bahnfahrten, die Reisen zum Heidepark Soltau und nach Paris.
Der Veranstaltungs- und Reiseteilnehmer haftet für den durch ihn verursachten Schaden, insbesondere an Unterkunft oder Bus- und Hotelinventar sowie an Personen und weiteren Sachen.
7. Zahlungsbedingungen, Überweisung
Die Zahlungsbedingungen werden jedem Teilnehmenden vom HFH schriftlich zugestellt.
Überweisen Sie bitte die Anmelde- und Teilnahmegebühren und sonstigen Entgelte auf folgendes Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin:
IBAN: DE19 3702 0500 0003 3298 00. BIC: BFSWDE33XXX.
Wichtig ist die Angabe des Verwendungszwecks: „JugendFEIER 2025“ und Name der/des Jugendlichen.
8. Fotoerlaubnis
Wir möchten darauf hinweisen, dass Fotos und Videofilme, die während der Aktivitäten und der Festveranstaltung zur Humanistischen Jugendfeier durch den Humanistischen Freidenkerbund Havelland e.V. oder durch Vertreter der lokalen Presse aufgenommen werden, ggf. durch diese kostenfrei und ausschließlich für eigenen Publikationen bzw. zur Berichterstattung in den Medien genutzt werden können. Die Vertragspartner willigen ein, dass Fotos von den Teilnehmenden, welche im Rahmen der o.g. Aktivitäten entstehen, auf der Website des HFH oder in anderen Publikationen (z.B. Zeitungsartikel) veröffentlicht werden dürfen. Privates Filmen und Fotografieren sind erlaubt.
9. Datenschutz
Der HFH ist berechtigt, die Daten der/es Anmeldenden und seiner Gäste entsprechend der EU- Datenschutzgrundverordnung zu erheben, zu bearbeiten und zu speichern. Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.
Der HFH sichert die Vertraulichkeit der Personendaten zu.
10. Wichtige Vorschriften
Unterrichten Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Reise- und Gesundheitsbestimmungen, da alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu Lasten der/s Teilnehmenden gehen.
11. Weisungs- und Ausschlussrecht
Der Teilnehmende hat den Anweisungen der Veranstalter, Betreuer, Ordner und Reiseleitung Folge zu leisten. Der HFH behält sich das Recht vor, die/den Teilnehmer/in und Gast auf Kosten und Verantwortung der Eltern/ Personensorgeberechtigten von der Veranstaltung auszuschließen und allein nach Hause zu schicken, wenn sie/er die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört und gefährdet, gegen die Sicherheitskonzeption handelt oder den Anweisungen des/der Veranstaltungsleiters/in nicht Folge leistet.
Diese AGB gelten ab sofort. Nauen, 01.06.23
Dr. Volker Mueller/ Vorsitzender Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.V.