Satzung

Satzung

§ 1 Name und Sitz

 1. Der Verein trägt den Namen: 

Humanistischer Freidenkerbund Havelland e. V.

2. Sitz des Verbandes ist Nauen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Der Verband ist im Vereinsregister unter der lfd. Nr. 4 beim Amtsgericht Nauen (10.04.1990) registriert.

§ 2 Ziele und Aufgaben, Zweck des Verbandes

1. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. (HFH) ist eine für weltanschauliche Selbstbestimmung eintretende freie Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und strebt den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Er fördert und vertritt eine nichtreligiöse, rational begründete materialistische Weltsicht und ist tätiger Humanität verpflichtet.

2. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. tritt für Toleranz und für die volle Verwirklichung der Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein.

3. Im Humanistischen Freidenkerbund Havelland e. V. schließen sich konfessionell nicht gebundene Menschen zusammen, die das freie Denken - frei von Vorurteilen, Dogmen jeglicher Art und Tabus - als eine Lebenshaltung betrachten, die vernünftiges Denken, Toleranz, eine Orientierung auf wissenschaftlich begründete Kenntnisse und einen kulturvollen Umgang mit Andersdenkenden beinhaltet.

4. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V., der vor allem im havelländischen Gebiet  tätig ist, wirkt als Interessenvertreter nichtreligiöser Menschen und unterstützt sie in weltanschaulichen, ethischen, kulturellen und sozialen Fragen.

5. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. ist parteienunabhängig. Er arbeitet zur Verwirklichung seiner Ziele und Aufgaben mit anderen humanistischen Verbänden und demokratischen Organisationen sowie mit staatlichen Einrichtungen zusammen.

6. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V.  tritt für gesellschaftliche Verhältnisse ein, die dem Menschen günstige Bedingungen für seine Selbstverwirklichung bieten, in denen Frieden, soziale Gerechtigkeit, Toleranz und ökologische Sicherheit gewährleistet werden und die durch Solidarverhalten und Demokratie gekennzeichnet sind.

7. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V.  leistet  selbstlos gemeinnützige Arbeit  nach § 52 Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die:

  • Förderung der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Förderung des Wohlfahrtswesens,
  • Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung, 
  • Förderung der Hilfe für politisch und ethnisch Verfolgte, für Flüchtlinge, Aussiedler,   
  • Kriegsopfer und Kriegsbeschädigte,
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 

Hauptaufgabenfelder sind:

* Aufklärung und weltanschauliche Arbeit und Unterstützung eines ethischen pluralistischen Bildungskonzepts,

* Lebenshilfe im umfassenden Sinne, vor allem für in Not Geratene und für wirtschaftlich Schwache und Benachteiligte,

* humanistische Jugendarbeit (ggf. in Freidenker-Jugendgruppen),

* würdige und kulturvolle Gestaltung weltlicher Feste und Feiern (Namensgebung/ Humanistische Namensfeier, Humanistische Jugendfeier, weltliche Trauung/ Humanistische Ehefeier, Jubiläen u.a.),

* weltliche Trauerkultur (humanistische Trauerhilfen, Sterbebegleitung, weltliche Bestattungsfeiern, Hinterbliebenenbetreuung).

In Realisierung tätiger Humanität und in Verwirklichung des Vereinszweckes konzentriert sich die gemeinnützige Arbeit insbesondere auf

* Entwicklung und Betreiben von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Jugendklubs, Jugendtreffs, Jugendfreizeiteinrichtungen, Durchführung von internationalen Jugendaustauschen, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung sowie Gestaltung von offener Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendprojekten, außerschulischer Jugendbildung, Jugendkulturarbeit/ Jugendfeiern,

* wohlfahrtspflegerische Arbeit durch Beratung und Betreuung Hilfebedürftiger, Ratsuchender, sozial Schwacher und in Not Geratener, durch Hilfe zur Selbsthilfe,  durch die Unterstützung der Tafel-Arbeit, durch das Betreiben von Begegnungsstätten, Suppenküchen, Kleiderkammern, Treffs, Beratungsstellen und anderen sozialen Einrichtungen für Hilfe- und Pflegebedürftige, Kranke, Behinderte, Gefährdete, alte Menschen,

* fachliche Unterstützung des freiwilligen Unterrichtsfaches „Humanistische Lebenskunde“, Projekte der Werte- und Demokratieerziehung und die Berufsvorbereitung junger Menschen,

* Begleitung, Betreuung und Patenschaftsdienste für geflüchtete Menschen, Verfolgte und Aussiedler und das Betreiben von interkulturellen Begegnungsstätten und Flüchtlingseinrichtungen. 

8. Der Verband setzt die humanistischen Traditionen der freireligiösen Bewegung (seit den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts), des Deutschen Freidenkerbundes (1881 gegründet) sowie des Deutschen Freidenkerverbandes (1905 als Verein der Freidenker für Feuerbestattung gegründet und 1933 verboten) im Gebiet des Havellandes fort.

§ 3 Grundlage der Arbeit

1. Der Freidenkerbund ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Freidenkerbundes kann jede/r werden, die/der das 14. Lebensjahr vollendet hat und diese Satzung anerkennt.

2. Mitglied kann auch eine juristische Person werden, die die in 1. genannte Satzung anerkennt.

3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Entrichtung der Aufnahmegebühr.

4. Jedes natürliche Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht.

5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Den Austritt erklärt das Mitglied gegenüber dem Vorstand.

Die Frage des Ausschlusses ist wie folgt geregelt: Bei grobem Verstoß gegen diese Satzung und die Ziele und Anliegen des HFH sowie aufgrund der Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages (trotz mindestens zweimaliger Mahnung) kann der Vorstand ein Mitglied aus dem HFH ausschließen. Dem Mitglied ist davor die Gelegenheit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Der Ausschlussbeschluss ist dem Betroffenen schriftlich und begründet mitzuteilen. Er hat innerhalb von einem Monat das Recht, dagegen schriftlich Einspruch zu erheben. Der nächste Verbandstag entscheidet über den Ausschluss dann endgültig. Bis zur Entscheidung über den Einspruch ruhen die Rechte des Mitglieds.

6. In Würdigung besonderer Verbundenheit und außerordentlicher Verdienste um die Freidenkerbewegung kann der Titel "Ehrenmitglied" auf Beschluss des Verbandstages oder des Vorstandes verliehen werden.

Ein Ehrenmitglied des HFH hat auf Lebenszeit das Recht, alle Leistungen des Verbandes unentgeltlich in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen des Verbandes und seines Vorstandes teilzunehmen. Er ist von der Beitragspflicht entbunden.

§ 5 Gliederung des Verbandes

1. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. gliedert sich in Mitgliedergruppen oder Ortsverbände (bei mehr als 15 Mitglieder), in Fachverbände, Jugendgruppen und Arbeits- und Interessengruppen. Die Konstituierung dieser Untergliederungen erfolgt nach dem Willen der betreffenden Mitglieder.

2. Der Verband arbeitet nach basisdemokratischen Prinzipien. Beschlüsse, die für alle Mitglieder  verbindlich sind, werden auf den Verbandstagen bzw. Mitgliederversammlungen gefasst.

3. Organe des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e. V. sind:

* der Verbandstag

* der Vorstand

* die Revisionskommission

 

4. Das höchste Organ des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e. V. ist der Verbandstag. Er wird durch den Vorstand einberufen und findet in der Regel alle zwei Jahre statt.

Die Einberufung erfolgt per Einladung vier Wochen vor dem ordentlichen Verbandstag, schriftlich mit Tagesordnung und vom Vorsitzenden unterzeichnet. Der Verbandstag - als Gesamtmitgliederversammlung durchgeführt - ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Humanistischen Freidenkerbundes Havelland e. V. ordnungsgemäß eingeladen sind. Beschlüsse sind grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen. Über den Verbandstag wird ein Protokoll angefertigt, das vom Versammlungsleiter und Protokollanten unterschrieben wird. Auf dem Verbandstag erfolgen die Rechenschaftslegung des Vorstandes, die Festlegung der künftigen Aufgaben sowie die Wahl des Vorstandes, des Vorsitzenden und der Revision. Über die Satzung und deren Änderung beschließt eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Ein außerordentlicher Verbandstag kann durch den Vorstand oder auf Wunsch der Hälfte der Mitglieder innerhalb von zwei Wochen einberufen werden.

5. Zwischen den Verbandstagen wird der Verband durch den Vorstand geleitet. Er besteht aus mindestens vier Mitgliedern, der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassierer/in, der/dem Schriftführer/in und möglicher weiterer Vorstandsmitglieder. Er ist Vorstand im Sinne § 26 BGB. Der/die Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes hat der Vorstand das Recht, für die verbleibende Wahlperiode ein neues Mitglied mit allen Rechten in den Vorstand zu kooptieren.

Der Vorstand kann eine/n Geschäftsführer/in berufen, hauptamtliche Kräfte einstellen und entlassen und über die Verteilung weiterer Kräfte entscheiden.

Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden einberufen und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sind auch gültig, wenn ein schriftliches Einverständnis des nicht anwesenden  Vorstandsmitgliedes vorliegt, sofern die Anwesenden dieses akzeptieren. Über die Sitzung des Vorstandes werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden und dem Protokollanten zu unterzeichnen sind.

§ 6 Finanzierung

1. Der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. ist in Finanzfragen selbständig und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und staatlichen Zuschüssen.

2. Der Verbandstag regelt die Beitragsfragen in einer Beitragsordnung.

3. Juristische Personen bzw. Korporativmitglieder vereinbaren mit dem Vorstand einen angemessenen Jahresbeitrag (jährlich neu).

4. Der Vorstand plant und verwaltet die Finanzen des Verbandes nach einer Kassenordnung sowie nach einer Arbeits- und Finanzordnung des Vorstands. Die Offenlegung der Finanzen erfolgt auf den Verbandstagen.

5. Die gewählten Revisoren nehmen Geschäfts- und Kassenprüfungen vor. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Kasse zu prüfen.

Sie sind jederzeit berechtigt, unangemeldet Einsicht in die Finanzunterlagen zu nehmen. Über jede Revision ist ein Protokoll anzufertigen, das den Vorstandsmitgliedern zuzuleiten ist. Die Revisoren haben das Recht, an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

6. Vergütungen für die Vereinstätigkeit: Grundsätzlich werden die Vorstandsämter ehrenamtlich ausgeübt. Im Rahmen der geplanten Finanzmittel des jährlichen Haushaltsplanes besteht die Möglichkeit, eine  Aufwandsentschädigung  nach § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) oder ein entsprechendes Entgelt auf Grundlage eines Dienst- oder anderen Vertrages zu zahlen. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, der dazu auch Regelungen in einer Arbeits- bzw. Finanzordnung treffen kann.

Ein gewähltes Vorstandsmitglied kann auf Vorstandsbeschluss auch hauptamtlich im Verband tätig sein.

§ 7 Auflösung des Verbandes

1. Die Auflösung des  Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V. kann nur der Verbandstag beschließen, wenn ein in der verschickten Einladung ausgewiesener Tagesordnungspunkt die Frage der Auflösung beinhaltet. Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn Dreiviertel der eingeschriebenen Mitglieder dafür stimmen.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das Freigeistige Lebenshilfswerk e.V. (Sitz Berlin), das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Beschluss des Verbandstages vom 13.04.1991, zuletzt geändert am 12.12.2016.